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Rheinwasser-transport-leitung

Rund 150 Bürgerinnen und Bürger - nicht nur aus Allrath - waren der Einladung der Grevenbroicher SPD gefolgt und informierten sich über das Mammutprojekt Rheinwassertransportleitung. Die auf der Bürgerversammlung von der RWE Power AG gezeigte Präsentation steht in einer aktualisierten Fassung zum Download bereit.

Der geplante Bau einer insgesamt ca. 45 Kilometer langen Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach Frimmersdorf am Tagebau Garzweiler zur Befüllung der Braunkohlenrestlöcher nach Tagebauende und zur Stützung der von der tagebaubedingten Grundwasserabsenkung betroffenen Feuchtgebiete betrifft auch Allrath. 

Einerseits verläuft die Wassertransportleitung mit ihren drei Rohrleitungen (Durchmesser ca. 2,20 Meter) unmittelbar südlich der Ortslage, wo darüber hinaus auch das Verteilbauwerk errichtet werden soll. Von dort führt eine rd. 4 km lange Leitung zum Betriebsgelände Garzweiler und eine ca. 18,5 km lange Leitung zum Betriebsgelände Hambach. Die Wasserentnahme aus dem Rhein soll bei 18  Kubikmetern pro Sekunde liegen. Die Befüllung des Tagebausees Hambach soll dann in rd. 60 Jahren abgeschlossen sein. 

Auf Initiative von Ratsherr Philipp Bolz fand am 2. Mai 2023 zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung in Allrath statt. Daran teilgenommen haben neben Bürgermeister Klaus Krützen auch die zuständigen Projektleiter für den Bau der Rheinwassertransportleitung der RWE Power AG.

Verabredet wurde die Bildung eines Arbeitskreises aus Vertretern der RWE Power AG und der Dorfgemeinschaft Allrath.

Wir informieren auf dieser Seite laufend über den Projektfortschritt.

Zeitstrahl zur Rheinwassertransportleitung

2020

Landesplanerische Genehmigung der Trasse für Öko-Wsser und Seebefüllung Garzweiler von Dormagen bis Grevenbroich

2020

2. Mai 2023

Informationsveranstaltung in Allrath zum Thema Rheinwassertransportleitung

2. Mai 2023

31. August 2023

Weiterer Infotag („Gallery Walk“) in Allrath zum Planungsstand der Rheinwassertransportleitung und des Verteilbauswerks

31. August 2023

27. Oktober 2023

Feststellungsbeschluss des Braunkohleausschusses zum Braunkohlenplanänderungsverfahren

27. Oktober 2023

1. Quartal 2024

Bergrechtliches Genehmigungsverfahren bezüglich Bau und Errichtung der Rheinwassertransportleitung bei der Bezirksregierung Arnsberg

1. Quartal 2024

Sommer 2024

Öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen

Sommer 2024

Ende 2024 / Anfang 2025

Verlegung der stählernen Röhren der Rheinwassertransportleitung

Ende 2024 / Anfang 2025

3. Quartal 2025

Baubeginn für das Verteilbauwerk in Allrath

3. Quartal 2025

Trassenführung

Insgesamt umfasst die Gesamtlänge der Wassertransportleitung ca. 45 km, und zwar

Dormagen – Allrath
Länge 22,4 km

Garzweiler-Leitung
Allrath – Betriebsgelände Garzweiler Länge 4,2 km

Hambach-Leitung (Vorzugstrasse)
Allrath – Betriebsgelände Hambach Länge 18, 5 km

Leitungsverlegung

Die Verlegung der Rohe erfolgt nacheinander in Einzelgräben. Das ausgehobene Bodenmaterial wird seitlich in Bodenmieten -getrennt nach Bodenarten (Kies, Lös, Mutterboden) – zwischengelagert.

Der Arbeitsstreifen hat eine Breite von insgesamt 70 m; davon rd. 24 m für die 3 Rohrleitungsgräben und ca. 30 m für Bodenaushub.

Verteilbauwerk Allrath

Das zu errichtende Verteilbauwerk dient der Verteilung der drei ankommenden Rohrleitungen (Bündelungsleitung) jeweils in Richtung der Tagebaue Garzweiler (Garzweilerleitung) und Hambach (Hambachleitung).

Platzbedarf 65 x 65 m
Höhe 7 m

Im Verteilbauwerk ist auch eine Zwischenpumpstation für den Wassertransport nach Garzweiler vorgesehen.

Das Bauwerk im Modell

Rekultivierung

Der gesamte Grundstücksstreifen über der verlegten Rohrleitung kann nach erfolgreicher Rekultivierung wieder landwirtschaftlich genutzt werden (Ausnahme: Christbaumkulturen mit langen Pfahl- und kräftigen Seitenwurzeln).

Für Eigentümer oder Bewirtschafter, deren landwirtschaftlich genutzte Grundstücke innerhalb  Trassenverlaufs liegen, bildet die  speziell für den Bau der Rheinwassertransportleitung verfasste Rahmenregelung.

ie Rahmenregelung sichert Eigentümern bzw. Bewirtschaftern für den Fall der Inanspruchnahme ihres Grundstücks eine angemessene Entschädigung zu. Neben der reinen Dienstbarkeitsentschädigung werden Ausgleichszahlungen für bauliche Anlagen, die Nutzung von Wegen sowie Flur- und Aufwuchsschäden geleistet.

RWE Power wird dafür sorgen, dass Eigentümern und Bewirtschaftern durch die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke keine Nachteile entstehen und sie zudem durch Zahlungen angemessen entschädigt werden.

Quelle: RWE Power AG

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