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Regionalrats-CDU für zügigen Bau der Rheinwasser-Pipeline

(NGZ) Die Wiederherstellung eines weitgehend natürlichen Wasserhaushalts nach dem Ende des Braunkohle-Tagebaus ist eine der wichtigsten Aufgaben beim Strukturwandel, und daher muss die unterirdisch verlaufende Rheinwassertransportleitung zügig gebaut werden können. Diese Meinung vertrat die CDU-Fraktion im Regionalrat Düsseldorf jetzt im Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel, in dem das Thema auf der Tagesordnung stand.

„Die Androhung von rechtlichen Schritten gegen das aktuelle Braunkohlenplanänderungsverfahren durch den SPD-Bürgermeister von Dormagen können und wollen wir nicht nachvollziehen. Wenn wir den Braunkohleausstieg wie die SPD vorziehen wollen, dann müssen wir jetzt Nägel mit Köpfen machen und dürfen nicht juristisch herumlavieren“, sagte CDU-Fraktionschef Hans Hugo Papen.

Hintergrund: Für die Befüllung der Tagebauseen und die Versickerung von Wasser in den Feuchtgebieten nördlich des Tagebaus Garzweiler wie im ökologisch wertvollen Naturpark Schwalm-Nette wird die Zuleitung von Rheinwasser notwendig sein. Die insgesamt etwa 45 Kilometer lange Transportleitung soll es möglich machen. Die Trasse von Dormagen-Rheinfeld bis Grevenbroich-Frimmersdorf wurde bereits 2020 von der Landesregierung genehmigt und nun gilt es, die Baupläne den neuen Anforderungen – bedingt durch den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle – anzupassen.

„Um die Befüllung 2030 sicherstellen zu können, ist ein zügiger Genehmigungs- und Bauprozess erforderlich. Da geht es um die Solidarität im Rheinischen Revier, und die möchten wir dringend anmahnen“, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Brügge. „Wenn wir die Sicherung der Trinkwasserversorgung und die Rettung der Feuchtgebiete ernst nehmen, dann dürfen wir uns jetzt keine Verzögerungen mehr erlauben“, ergänzt Manfred Läckes, der Fraktionsvize der Union. Die Transportleitung sei alternativloser Baustein für den beschleunigten Wiederanstieg der Grundwasserstände, „und das ist seit Jahrzehnten Konsens in der Region“.

Der Feststellungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen sofern es – basierend auf den Erkenntnissen aus dem Beteiligungsverfahren und einer Online-Konsultation – nicht zu einer Planänderung und erneuten Offenlage kommt. Im Anschluss erfolgt die Genehmigung durch das zuständige Ministerium. Damit wird die Änderung des Braunkohlenplans rechtskräftig. Der konkrete Trassenverlauf und die Ausgestaltung von Entnahme- und Verteilbauwerk werden in separaten bergrechtlichen Verfahren festgelegt.

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